A. Achtung seit 1.2.2023 gibt es eine Energiespar-Förderung von der Wirtschaftsagentur Wien WAW. Unterstützung für kleine Unternehmen, die nachhaltige Maßnahmen zur Einsparung von Energie und/oder Steigerung der Energieeffizienz setzen. Wie zum Beispiel der Umstieg auf LED Beleuchtung. Förderquote: 60%, max. Fördersumme: 20.000 Euro pro Betriebsstätte, Mindestprojektgröße: 1.000 Euro, max. Projektdauer: 1 Jahr, Einreichzeitraum: 01.02.2023 bis 31.12.2023.!
B. Umstellung auf LED-Beleuchtungs-Systeme in betrieblichen Räumlichkeiten im Innen- und im Außenbereich!
Die Umstellung auf LED-Leuchtsysteme für den Innenbereich und Außenbereich wird vom Bund durch die Kommunalkredit Public Consulting gefördert für den Innenbereich (<20kW) und für den (> 20kW) Außenbereich.
Unter diesen Links finden Sie alle Informationen, downloadbare Dokumente und die Onlineanmeldung zu den Förderungen für den Innenbereich und Außenbereich. Der hier unten angeführte Text wurde teilweise aus den oben angegebenen homepage-Seite zusammengefasst übernommen.
Holen Sie sich Ihre Umweltförderung – bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten! Durch den Einsatz von modernen LED-Systemen können erhebliche Energieeinsparungspotenziale genutzt und dadurch auch Betriebskosten gespart werden. Wer wird gefördert? Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Was wird gefördert? (gültig für den Innenbereich) Im Rahmen der Förderung „Umstellung auf LED-Systeme“ wird der Austausch konventioneller Leuchtmittel gegen LED-Systeme sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssysteme in betrieblich genutzten Objekten gefördert. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchtmittel muss mindestens 500 Watt (0,5 kW) und weniger als 20 kW betragen und die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen. Tausch konventioneller Leuchten gegen LED-Systeme (Tausch von ausschließlich Leuchtmitteln sind nicht förderbar!), Lichtsteuerungssysteme (bewegungsaktive, tageslichtabhängige Regelung und Schaltung) in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen.
Was wird gefördert? (ad Energiesparen und Außenbereich) Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie in bestehenden Gebäuden zur Beleuchtungsoptimierung im Aussenbereich. Gefördert wird die Beleuchtungsoptimierung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10% Energieeinsparung. Bei Beleuchtungsoptimierung im Innenbereich sowie Straßen- und Außenbeleuchtung. Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die neue Anlage sowie für Planung und Montage.
Wie hoch ist die Förderung? (gültig für den Innenbereich) Die Förderung ist abhängig von der Leistung der installierten LED-Leuchten und beträgt € 600 pro kW. Bei Inanspruchnahme einer externen Energieberatung im Ausmaß von mindestens acht Stunden durch eine qualifizierte Fachkraft wird ein pauschaler Zuschlag von € 300 gewährt.
Wie hoch ist die Förderung? (ad Energiesparen und Außenbereich) Je nach Projektart erfolgt die Berechnung entweder in Form eines prozentuellen Anteils an den förderungsfähigen Investitionskosten bzw. pro Lichtpunkt in Abhängigkeit bei Beleuchtungsoptimierung im Außenbereich (€ 25 / LP 0-40 Watt, € 50 Euro / LP > 40W). Über den Standardförderungssatz hinaus können bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze ein Zuschlag für die Lichtsteuerung (20% auf die ermittelte Pauschalförderung) vergeben werden.
Antragstellung: Förderansuchen können nach erfolgter Umstellung bis spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung bei der Kommunalkredit Public Consulting eingereicht werden (für Innenbereich). Die Förderung für die Energieeinsparung und den Außenbereich sind vor Beginn der Maßnahme online einzureichen. Auszahlung: Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung.